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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bis auf in einem Abkommen oder spezifischen Vertrag gennante besondere Bedingungen, werden die der RBnano SàRL anvertrauten Arbeiten nach folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen durchgeführt. 
 
Art. 1 Vertraulichkeit und Berufsethik 
Die RBnano SàRL versichert die Vertraulichkeit der geleisteten Arbeit. Im Falle einer Studie die den Austausch vertraulicher Informationen zwischen der RBnano SàRL und dem Kunden voraussetzt, gilt die Vertraulichkeitsklausel zwingend für beide Parteien. 
 
Art. 2 Mittel 
Die RBnano SàRL setzt alle angemessenen Mittel zur zufriedenstellenden Durchführung der Arbeit ein. Diese Mittel, sowie die wichtigsten Arbeitssschritte sind so detailliert wie nötig im vom ernannten Projektleiter ausgearbeiteten und vermittelten Angebot beschrieben 
 
Art. 3 Projektleiter 
Der ernannte Projektleiter ist der bevorzugte Ansprechpartner des Kunden. Er steht diesem zur Verfügung, um ihn über mögliche öffentliche Hilfsmittel zu informieren, oder eine nach Zwischenresultaten angemessen erscheinende Studienumorientierung vorzunehmen. Mögliche Veränderungen werden in beidseitig unterzeichneten Zusatzverträgen schriftlich festgehalten. Die Ergebnisse werden kommentiert und interpretiert.  
 
Art. 4 Service 
Die RBnano SàRL garantiert kontinuierlichen Service von Montags bis Freitags, zwischen 9 – 12 Uhr / 14 – 17 Uhr, geseztliche Feiertage sowie die Wochen vom 24. Dezember bis zum 1. Januar und des 1. bis zum 16. August ausgeschlossen.  
 
Art. 5 Bestellung 
Jede per Telefon betätigte Bestellung muss per Bestellschein, der sich auf das schriftliche Angebot der RBnano SàRL bezieht per Fax oder per Post bestätigt werden.  
 
Art. 6 Preise und Fristen 
Bis auf im Falle höherer Gewalt, dessen der Kunde unverzüglich informiert wird, sind die auf dem Kostenvoranschlag aufgeführten Fristen und Preise bindend. Die angekündigten Nettopreise verstehen sich zuzüglich Steuern. Die Frist gilt ab Empfang der schriftlichen Bestellung und der entsprechenden Probestücke.  
 
Art. 7 Ergebnisse 
Die quantitativen Ergebnisse werden, nach eventueller vorheriger Untersuchung auf Anforderung der Regelung oder des Kunden, mit der verbundenen Ungewissheit geliefert  
 
Art. 8 Auftragsherstellung 
Der Kunde wird über mögliche Auftragsherstellung aufgeklärt. Die unter Auftragsherstellung getätigten Arbeiten liegen unter unbeschränkter Verantwortung der RBnano SàRL, sowie der Vertraulichkeits- und Anonymitätspflicht.