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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Bis
auf in einem Abkommen oder spezifischen Vertrag gennante besondere
Bedingungen, werden die der RBnano SàRL anvertrauten Arbeiten nach
folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen durchgeführt.
Art.
1 Vertraulichkeit und Berufsethik
Die RBnano SàRL versichert
die Vertraulichkeit der geleisteten Arbeit. Im Falle einer Studie
die den Austausch vertraulicher Informationen zwischen der RBnano SàRL
und dem Kunden voraussetzt, gilt die Vertraulichkeitsklausel zwingend
für beide Parteien.
Art.
2 Mittel
Die RBnano SàRL setzt alle angemessenen Mittel zur
zufriedenstellenden Durchführung der Arbeit ein. Diese Mittel, sowie
die wichtigsten Arbeitssschritte sind so detailliert wie nötig im
vom ernannten Projektleiter ausgearbeiteten und vermittelten Angebot
beschrieben
Art.
3 Projektleiter
Der
ernannte Projektleiter ist der bevorzugte Ansprechpartner des Kunden.
Er steht diesem zur Verfügung, um ihn über mögliche öffentliche
Hilfsmittel zu informieren, oder eine nach Zwischenresultaten
angemessen erscheinende Studienumorientierung vorzunehmen. Mögliche
Veränderungen werden in beidseitig unterzeichneten Zusatzverträgen
schriftlich festgehalten. Die Ergebnisse werden kommentiert und
interpretiert.
Art.
4 Service
Die
RBnano SàRL garantiert kontinuierlichen Service von Montags bis
Freitags, zwischen 9 – 12 Uhr / 14 – 17 Uhr, geseztliche
Feiertage sowie die Wochen vom 24. Dezember bis zum 1. Januar und des
1. bis zum 16. August ausgeschlossen.
Art.
5 Bestellung
Jede
per Telefon betätigte Bestellung muss per Bestellschein, der sich
auf das schriftliche Angebot der RBnano SàRL bezieht per Fax oder
per Post bestätigt werden.
Art.
6 Preise und Fristen
Bis
auf im Falle höherer Gewalt, dessen der Kunde unverzüglich
informiert wird, sind die auf dem Kostenvoranschlag aufgeführten
Fristen und Preise bindend. Die angekündigten Nettopreise verstehen
sich zuzüglich Steuern. Die Frist gilt ab Empfang der schriftlichen
Bestellung und der entsprechenden Probestücke.
Art.
7 Ergebnisse
Die
quantitativen Ergebnisse werden, nach eventueller vorheriger
Untersuchung auf Anforderung der Regelung oder des Kunden, mit der
verbundenen Ungewissheit geliefert
Art.
8 Auftragsherstellung
Der
Kunde wird über mögliche Auftragsherstellung aufgeklärt. Die unter
Auftragsherstellung getätigten Arbeiten liegen unter unbeschränkter
Verantwortung der RBnano SàRL, sowie der Vertraulichkeits- und
Anonymitätspflicht.
Art.
9 Durchführung der Arbeiten
Im
Ausnahmefall eines Einsatzes des RBnano SàRL Personals auf
Kundeneinrichtungen wird zwingend eine schriftliche Vereinbarung
erarbeitet, die Bedingungen und Verantwortungsverhältnisse festlegt.
Art.
10 Industrielles Eigentum
Der Kunde erwirbt das Eigentumsrecht
der bestellten Herstellungen sobald die RBnano SARL die Gesamtzahlung
aller
ausstehenden Beträge erhalten hat.
Art. 11
Rechnungsstellung
Die Rechnung wird nach getaner Arbeit und
abschicken des Berichts erstellt. Sie unterliegt der Mehrwertsteuer.
Zahlung erfolgt in 30 Tagen Monatsende ab Rechnungsdatum, per Scheck
oder Überweisung, oder nach festgelegten Modalitäten. Jeglicher
Zahlungsrückstand unterliegt einer Zusatzzahlung in Höhe des geltenden
legalen Bankzinssatz Mal 1,5.
Art. 12 Aufbewahrung der Probestücke und der
Berichte
Die
Probestücke werden nach Absendung des Berichts einen Monat lang
aufbewahrt. Sie können auf Anfrage des Kunden, der dann die
Portokosten trägt, zurückgeschickt werden. Wenn nicht, behält sich
die RBnano SàRL das Recht vor, sie entweder zu behalten oder sie
einem angemessenen Müllsammelsystem zuzuführen. Die Berichte werden
5 Jahre lang archiviert und dann zerckleinert oder verbrannt.
Art.
13 Gerichtsbarkeitsbestimmung
Im
Streitfall
ist ausschließlich
das
Handelsgericht Strasbourg zuständig, auch
bei Zusammentreffen einer Mehrheit von Beklagten, einer Vielzahl von
Streitverkündigungen, oder im Falle eines Eilverfahrens. Die RBnano
Sàrl behält das Rechtseigentum und die Kosten der Studie laufen auf
Honorarvorschuss.
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contact@rbnano.fr
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